Stadtteil Flohmarkt

Am 6. April 2025 in Mehlem und Lannesdorf

Langsam wird es zu einem festen Bestandteil unseres Programms: der nächste Haustürflohmarkt in Lannesdorf und Mehlem findet am 6. April in der Zeit von 12-16 Uhr statt. Bitte merken Sie sich den Termin schon mal vor und leiten Sie die Infos an andere Interessierte weiter! Sie können sich hier als Verkäufer*in direkt anmelden.

Anmeldung jetzt hier: Stadtteil-Flohmarkt Frühjahr 2025 | Quartiersmanagement Lannesdorf/Mehlem

Auf verschiedene Privatgrundstücken werden Stände, Decken etc. aufgebaut um alles zu verkaufen, was im eigenen Haushalt ausgedient hat, egal, ob Kinderkleidung, Bücher oder Omas Teeservice. 

Die bisherige Erfahrung der Teilnehmende hat gezeigt, dass es durchaus sinnvoll ist, sich mit den Nachbarn zusammentun und gemeinsam ein kleines "Nest" an Stände anbieten. Das sieht auf die Karte gut aus und zieht die Besuchenden eher an. 

Zur Info - die Teilnahmeregeln sind wie folgt: 

  • Die Anmeldung ist kostenlos
  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass der Standort des Standes für Öffentlichkeitsarbeit (sowohl digital wie auch analog) bekannt gegeben werden darf.  
  • Verkauft werden darf nur auf dem Privatgrund. Öffentliche Flächen wie Gehwege und Parkbuchten dürfen nicht für den Verkauf genutzt werden.
  • Gewerbliche Verkäufe sind nicht erlaubt.
  • Kein Verkauf vor 12 Uhr.
  • Die Organisator*innen übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Die Haftung/Verantwortung übernimmt die angemeldete Person.
  • Am Ende der Veranstaltung wird so aufgeräumt, "als ob nichts gewesen ist". 
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass ein vorzeitiges Abbauen der Stände zu Unmut bei den Besucher*innen führen kann. Damit der Stadtteil Flohmarkt erfolgreich wird, sollten alle Teilnehmer*innen die Verkaufszeiten zuverlässig einhalten. Bei kurzzeitigem Verlassen Ihres Standes schlagen wir vor, dass Sie ein entsprechendes Hinweisschild oder eine Spardose zur Bezahlung auf Vertrauensbasis bereitstellen.
  • Snacks und Getränke dürfen nur ohne Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden. Wir freuen uns, wenn mindestens ein Teil des Erlöses einem guten Zweck gespendet wird.

Wir freuen uns auf einen schönen und erfolgreichen Flohmarkt-Tag.